Anwendung

Recycling-Baustoffe im Tiefbau

Recycling-Baustoffe entstehen aus aufbereitetem mineralischem Bauschutt, Betonbruch und Asphalt. Nach dem Brechen, Sieben und Prüfen können sie in ungebundenen Schichten des Straßen- und Wegebaus, in Verfüllungen und in Tragschichten eingesetzt werden.

Der Einsatz in technischen Bauwerken ist durch die Ersatzbaustoffverordnung geregelt. Sie verlangt eine Güteüberwachung aus Eignungsnachweis, werkseigener Produktionskontrolle und Fremdüberwachung. Bei der Bezeichnung „mit Güte“ und „ohne Güte“ wird zwischen Material mit und ohne Gütenachweis unterschieden. Ob ein Material in einem bestimmten Bauwerk zulässig ist, hängt zusätzlich von Einbauweise und Standort ab, etwa von Wasserschutzgebieten.

Normen und Regelwerke

  • Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV)
  • TL Gestein-StB
  • TL SoB-StB

Ob ein Material für ein bestimmtes Bauvorhaben geeignet ist, richtet sich nach der Planung, der Ausschreibung und der Leistungserklärung des gelieferten Produkts.

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