Glossar

Ersatzbaustoffverordnung (EBV)

Die Ersatzbaustoffverordnung regelt bundesweit seit dem 1. August 2023, wie Recycling-Baustoffe und andere mineralische Ersatzbaustoffe hergestellt, untersucht und eingebaut werden dürfen.

Sie teilt Ersatzbaustoffe in Materialklassen ein und legt fest, an welchen Stellen und unter welchen Bedingungen sie eingebaut werden dürfen, etwa abhängig vom Grundwasserabstand.

Auch genannt Mantelverordnung

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